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Neuberechnung der Lohnsteuer auf Grund des Konjunkturstärkungsgesetzes

Geld mit Wort Pension  Shutterstock

Auch für alle Pensionen wird auf Grund des Konjunkturstärkungsgesetzes die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent selbstverständlich rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam.

Nach Prüfung und Adaptierung unserer technischen Systeme kann seitens der Pensionsversicherungsanstalt eine Anweisung der bis inklusive September zu viel bezahlten Lohnsteuer Anfang Oktober erfolgen: Somit sollten die Pensionistinnen und Pensionisten bereits in der ersten Oktoberhälfte eine entsprechende Überweisung erhalten.

Ab Oktober wird schließlich auch die laufende Pensionsauszahlung an den neuen Steuersatz angepasst.

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2020