Seniorin prüft Versicherungszeiten für Pension mit Smartphone

Versicherungs­zeiten Pension:
kennen & prüfen

Versicherungszeiten sind die Basis für einen Pensionsanspruch und beeinflussen auch die Höhe Ihrer Pension. Erfahren Sie, welche Zeiten in Österreich berücksichtigt werden – und wie Sie Ihre Versicherungszeiten bei der Pensionsversicherung (PV) prüfen können.

Anrechenbare Versicher­ungs­zeiten im APG

Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, gelten laut dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) alle ab dem 1. Jänner 2005 erworbenen Zeiten in der Pensionsversicherung (PV) als Bei­trags­zeiten – und zwar als:

Zeiten der Teilpflichtversicherung


Versicherungszeiten durch Bezug von
Beitragsgrundlage

Arbeitslosengeld (ALG)

Überbrückungshilfe

Übergangsgeld (vom AMS)

Weiterbildungsgeld

70 % der Be­mess­ungs­grund­lage
des täglichen ALG-Bezuges

Umschulungs­geld

2025: täglich € 93,17

Notstandshilfe, erweiterte Über­brück­ungs­hilfe (auch dann, wenn diese Leist­ungen wegen des Ein­kommens der Partnerin­*­des Partners nicht bezogen werden)

92 % von 70 % der Be­mess­ungs­grund­lage
des täglichen ALG-Bezuges

Ruhen von ALG, (erweiterte) Überbrückungshilfe, Not­stands­hilfe wegen Url­aubsent­schädig­ung

70 % des durchschnittlichen monatl. Entgelts, aus der letzten Jahresbei­trags­­­grund­­lage vor dem Ruhen

Sonderunterstützung, Beihilfe zur Deck­ung des Lebens­unter­haltes, Übergangsgeld (nach ASVG)

diese Geldleistung
das 30-Fache der tägl. Bemessungsgrundlage des Krankengeldes
Wiedereingliederungsgelddas 30-Fache der tägl. Bemessungsgrundlage des Krankengeldes abzüglich des herabgesetzten Entgelts durch Wieder­­ein­glieder­­ungs­­teilzeit
Wochengelddas 30-Fache des tägl. Wochengeldes
Sonderwochengelddas 30-Fache des tägl. Sonderwochengeldes

Präsenz- und Aus­bild­ungs­dienst

Zivil- und Auslandsdienst

2024: mtl. € 2.163,7
2025: mtl. € 2.300,10

Kindererziehungs­zeiten

2024: mtl. € 2.163,7
2025: mtl. € 2.300,10

einer Dienstleistung als Zeitsoldat*in bzw. Aus­bild­ungs­dienst­leist­ende, ab dem 13. Monat133 % des Monatsgeldes, der Dienst­grad­zulage etc.
Pflegekarenzgeld

2024: mtl. € 2.163,7
2025: mtl. € 2.300,10

Pflegeteilzeitkarenzgeldaliquotes Pflegekarenzgeld
inkl. allf. Kinderzuschläge
Überbrückungsgeld der Bauarbeiter
Urlaubs- und Abfertigungskasse
Überbrückungsgeld
Familienzeitbonus2025: tägl. € 54,87

Versicher­ungs­zeiten im ASVG

Wenn Sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, gelten für Ihre Pension die Versicherungszeiten nach dem All­gemeinen Sozial­ver­sicher­ungs­gesetz (ASVG).

Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, zählen diese Zeiten nur bis zum 31. Dezember 2004. Danach gelten die Ver­sicher­­ungs­­zeiten des APG.

Versicherungszeiten im ASVG werden in zwei Gruppen unterschieden: Beitrags- und Ersatzzeiten.

Wie viele Ver­sicher­ungs­zeiten brauche ich?

Um eine Pension zu erhalten, benötigen Sie eine bestimmte Mindestanzahl an Versicherungsmonaten. Diese wird je nach Rechtsgrundlage unterschiedlich bezeichnet

  • Im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) heißt sie „Mindestversicherungszeit
  • Im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) wird sie „Wartezeit genannt

Für die Alterspension gilt folgende Mindest­ver­sicher­ungs­zeit:

  • mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre)
  • davon müssen mindestens 84 Monate (7 Jahre) aus tatsächlicher Erwerbstätigkeit stammen

Je nach Pensionsart (z. B. Korridorpension, Schwerarbeitspension, Invaliditäts­pension) gelten abweichende Voraussetzungen. Details dazu finden Sie direkt bei den jeweiligen Regelungen.

Versicherungszeiten prüfen, feststellen oder ergänzen

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte bei der Pensionsversicherung (PV) prüfen lassen, ob sie die Voraussetzungen für eine Pension bereits erfüllen – oder wann diese voraussichtlich erfüllt sein werden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen auch:

Versicherungszeiten abfragen

Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken Versicherungsdatenauszug.

Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung (PV) anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.

Häufige Fragen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 08. August 2025