Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungzeiten.
Welche Ausbildungszeiten können für die Pension vorgemerkt werden?
Zeiten, in denen Sie nach dem 15. Lebensjahr eine der folgenden inländischen Bildungseinrichtungen besucht haben, werden in der Pensionsversicherung vorgemerkt, wenn Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen:
- eine öffentliche mittlere Schule oder eine vergleichbare Schule
- eine höhere Schule (z. B. Handelsschule, Gymnasium)
- eine Akademie oder eine ähnliche Bildungseinrichtung
- eine Hochschule oder Kunstakademie
- ein Lehrinstitut für Dentisten
- eine Berufsausbildung, die nach dem Hochschulstudium vorgeschrieben ist
Auch der Besuch einer Bildungseinrichtung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz wird wie der Besuch einer Schule in Österreich anerkannt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Broschüre
Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungzeiten
Wie viele Monate werden berücksichtigt?
Je nach Ausbildungstyp kann eine bestimmte Anzahl an Monaten vorgemerkt werden:
| Ausbildungstyp | Höchstausmaß |
|---|---|
| Mittlere Schule | 24 Monate (=2 Jahre) |
| Höhere Schule oder Akademie | 36 Monate (=3 Jahre) |
| Lehrinstitut für Dentisten | 12 Monate (=1 Jahr) |
| Hochschule oder Kunstakademie | 72 Monate (=12 Semester) |
| Ausbildungszeit | 72 Monate (=6 Jahre) |
Diese Ausbildungszeiten werden aber nicht angerechnet und wirken sich daher nicht auf Ihren Pensionsanspruch oder die Höhe der Pension aus.
Nachkauf Ausbildungszeiten: Antrag & Kosten
Damit die vorgemerkten Zeiten bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, müssen dafür Beiträge bezahlt werden.
Die nachgekauften Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten gelten dann als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung.
Ausnahme: Bei Hinterbliebenenpensionen zählen Schulzeiten auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der Wartezeit.
Sie können selbst entscheiden, ob bzw. wie viele Monate nachgekauft werden sollen. Die nachgekauften Zeiten können zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Antrag
Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Den Antrag können Sie bei jedem Pensionsversicherungsträger bei dem Sie mindestens 1 Versicherungsmonat erworben haben, stellen. Es gibt keine Frist, bis wann Sie den Antrag stellen müssen – er kann bis zum Stichtag erfolgen.
Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten vor 2005
Die Höhe des Beitrages hängt von der jeweils gültigen Höchstbeitragsgrundlage zum Zeitpunkt des Antrages auf Nachkauf ab.
Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 kostet ein Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsmonat EUR 1.580,04. Eine Raten-Zahlung ist möglich.
Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten ab 2005
Der Nachkauf von ab 1. Jänner 2005 absolvierten Ausbildungszeiten wird als nachträgliche Selbstversicherung durchgeführt.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung und dem Kalenderjahr, in dem die Ausbildung absolviert wurde. Für nach dem 31. Dezember 1954 geborene Personen gelten im Jahr 2026 folgende Beträge.
Der monatliche Beitrag für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten, die im Jahr 2026 absolviert wurden, ist EUR 1.580,04. Eine Raten-Zahlung ist nicht möglich.
Rückerstattung von Beiträgen
Aufgrund von Änderungen im Pensionsrecht kann eine Situation entstehen, in der das ursprüngliche Ziel eines Nachkaufes von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten nicht erreicht wird.
Für den Fall, dass sich bezahlte Beiträge nicht auf Ihren Pensionsanspruch oder auf die Höhe der Pension auswirken, werden diese vom zuständigen Pensionsversicherungsträger von Amts wegen – innerhalb 1 Jahres nach der rechtskräftigen Zuerkennung der Pension – rückerstattet.
Rat & Hilfe
zum Nachkauf von Versicherungszeiten
Die Frage, ob sich ein Nachkauf lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne persönlich und führen auf Wunsch Rentabilitätsberechnungen durch. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin Kontakt. Bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 20. März 2026