Versicherungszeiten nachkaufen: Hand hält Stapel bunter Aktenordner

Anrechnung & Nachkauf von
Versicherungs­zeiten

Mit dem Nachkauf von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten können Sie fehlende Versicherungszeiten für den Pensionsantritt ausgleichen oder Ihre Pension erhöhen. Informieren Sie sich über Optionen und planen Sie Ihre Alters­vorsorge.

Welche Ausbildungszeiten können für die Pension vorgemerkt werden?

Zeiten, in denen Sie nach dem 15. Lebensjahr eine der folgenden inländischen Bildungseinrichtungen besucht haben, werden in der Pensionsversicherung vorgemerkt, wenn Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen:

  • eine öffentliche mittlere Schule oder eine vergleichbare Schule
  • eine höhere Schule (z. B. Handelsschule, Gymnasium)
  • eine Akademie oder eine ähnliche Bildungseinrichtung
  • eine Hochschule oder Kunstakademie
  • ein Lehrinstitut für Dentisten
  • eine Berufsausbildung, die nach dem Hochschulstudium vorgeschrieben ist

Auch der Besuch einer Bildungseinrichtung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz wird wie der Besuch einer Schule in Österreich anerkannt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viele Monate werden berücksichtigt?

Je nach Ausbildungstyp kann eine bestimmte Anzahl an Monaten vorgemerkt werden:

AusbildungstypHöchstausmaß
Mittlere Schule
24 Monate
(=2 Jahre)
Höhere Schule oder
Akademie
36 Monate
(=3 Jahre)
Lehrinstitut für Dentisten
12 Monate
(=1 Jahr)
Hochschule oder
Kunstakademie
72 Monate
(=12 Semester)
Ausbildungszeit72 Monate
(=6 Jahre)

Diese Ausbildungszeiten werden aber nicht angerechnet und wirken sich daher nicht  auf Ihren Pensionsanspruch oder die Höhe der Pension aus.

Nachkauf Aus­bild­ungs­­zeiten: Antrag & Kosten

Damit die vorgemerkten Zeiten bei der Prüfung der An­spruchs­vor­aus­setz­ung­en und der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, müssen dafür Beiträge bezahlt werden.

Die nachgekauften Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten gelten dann als Bei­trags­zeiten der frei­willig­en Ver­sich­er­ung in der Pen­sions­ver­sich­er­ung.

Ausnahme: Bei Hinter­blieb­enen­pen­sion­en zählen Schulzeiten auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der  Warte­zeit.

Sie können selbst entscheiden, ob bzw. wie viele Monate nachgekauft werden sollen. Die nachgekauften Zeiten können zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten vor 2005  

Die Höhe des Beitrages hängt von der jeweils gültigen Höchst­bei­trags­grund­lage zum Zeitpunkt des Antrages auf Nachkauf ab.

Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 kostet ein Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsmonat EUR 1.580,04. Eine Raten-Zahlung ist möglich

Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten ab 2005 

Der Nachkauf von ab 1. Jänner 2005 absolvierten Ausbildungszeiten wird als nach­träg­liche Selbst­ver­sich­er­ung durchgeführt.

Die Beitragshöhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung und dem Kalenderjahr, in dem die Ausbildung absolviert wurde. Für nach dem 31. Dezember 1954 geborene Personen gelten im Jahr 2026 folgende Beträge.

Der monatliche Beitrag für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten, die im Jahr 2026 absolviert wurden, ist EUR 1.580,04. Eine Raten-Zahlung ist nicht möglich.

Rückerstattung von Beiträgen

Aufgrund von Änderungen im Pensionsrecht kann eine Situation entstehen, in der das ursprüngliche Ziel eines Nachkaufes von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten nicht erreicht wird.

Für den Fall, dass sich bezahlte Beiträge nicht auf Ihren Pensionsanspruch oder auf die Höhe der Pension auswirken, werden diese vom zuständigen Pensionsversicherungsträger von Amts wegeninnerhalb 1 Jahres nach der rechtskräftigen Zuerkennung der Pension – rückerstattet.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 20. März 2026