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Vorzeitige Alterspension - Langzeitversicherungspension mit Schwerarbeit

Unter dem Begriff "Vorzeitige Alterspension - Langzeitversicherungspension mit Schwerarbeit" werden Ausnahmebestimmungen zusammengefasst, die bestimmten Versicherten - abhängig von Geburtsdatum und Geschlecht - einen früheren Pensionsantritt ermöglichen.


Pensionsantrittsalter

Frauen, geboren ab 01.01.1959 bis 31.12.1963, und
Männer, geboren ab 01.01.1954 bis 31.12.1958,
haben Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension mit Vollendung des 55. bzw. 60. Lebensjahres.

Anspruchsvoraussetzungen

Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 480 (Frauen) bzw. 540 (Männer) Beitragsmonate vorliegen und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag mindestens 120 Beitragsmonate unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erworben wurden.

Als Beitragsmonate gelten auch

  • bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
  • Ersatzmonate des Krankengeldbezuges sowie
  • Ersatzmonate vor Einführung der Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Bauern (Ausübungsersatzzeiten). Pro Ersatzmonat ist eine Beitragsentrichtung von EUR 216,69 notwendig.

Sind die Anspruchsvoraussetzungen für diese Pensionsart (Alter, Beitragsmonate, Schwerarbeit) zu einem bestimmten Zeitpunkt einmal erfüllt, bleibt der Anspruch auch bei einer späteren Antragstellung gewahrt.

'Schwerarbeit' - Definition und Berufsliste

Nähere Informationen finden Sie in den anschließenden Dokumenten.

Berufsliste für Frauen und Männer mit körperlicher Schwerarbeit (PDF, 47 KB)

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2021