Älteres Paar liest gemeinsam Antragsformular für Langzeitversichertenpension

Langzeit­ver­sicher­ungs­pension

Die Langzeitversicherungspension, früher als „Hacklerregelung“ bekannt, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Pensionsantritt. Hier erfahren Sie alles zu Bedingungen, Abschlägen und Zuverdienst.

Was ist eine Langzeit­versicherungs­pension?

Die Langzeitversicherungspension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt bei einer langen Versicherungsdauer.

Personen, die lange erwerbstätig waren und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, können dadurch bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Ist das Regelpensionsalter erreicht, geht sie automatisch in eine Alterspension über.

Antrittsalter für Männer und Frauen

Für eine Langzeitversicherungspension gilt ein Antrittsalter von 62 Jahren.

  • Männer haben ab diesem Alter Anspruch darauf.
  • Für Frauen gilt dies erst ab dem Geburtsjahr 1966

Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit dem einer Alterspension ( Angleichung Frauenpensionsalter).

Besondere Anspruchs­voraus­setz­ungen

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtag mindestens 540 Beitrags­monate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.

Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:

  • Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
  • Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.

Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Abschläge bei der Lang­zeit­versicher­ungs­pension

Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie weniger Pension, weil Abschläge berechnet werden.

Bei einer Langzeitversicherungspension beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter.

Wann fällt die Pension weg?

Die Langzeitversicherungspension kann aus folgenden Gründen wegfallen:

Weitere Gründe für einen Wegfall der Langzeitversicherungspension finden Sie hier.

Damit Sie Ihre Pension wieder erhalten, informieren Sie uns bitte wenn sich ein relevanter Umstand ändert oder nicht mehr zutrifft!

Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie weitere Informationen

Ab 1. Jänner 2026 können Sie die Langzeit­ver­sicher­ungs­pension als Teilpension beantragen. Dabei erhalten Sie einen Teil Ihrer Pension und arbeiten reduziert weiter.

Teilpension

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 12. September 2025