Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Vorzeitige Alterspension – Langzeitversicherungspensionen.
Was ist eine Langzeitversicherungspension?
Die Langzeitversicherungspension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt bei einer langen Versicherungsdauer.
Personen, die lange erwerbstätig waren und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, können dadurch bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Ist das Regelpensionsalter erreicht, geht sie automatisch in eine Alterspension über.
Broschüre
Langzeitversicherungspension
Antrittsalter für Männer und Frauen
Für eine Langzeitversicherungspension gilt ein Antrittsalter von 62 Jahren.
- Männer haben ab diesem Alter Anspruch darauf.
- Für Frauen gilt dies erst ab dem Geburtsjahr 1966.
Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit dem einer Alterspension ( Angleichung Frauenpensionsalter).
Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:
- Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
- Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
- Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.
Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung
- Grundsätzlich kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 pro Monat
Pensionsantrag
Langzeitversicherungspension
Um eine Langzeitversicherungspension zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Abschläge bei der Langzeitversicherungspension
Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie weniger Pension, weil Abschläge berechnet werden.
Bei einer Langzeitversicherungspension beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter.
Wann fällt die Pension weg?
Die Langzeitversicherungspension kann aus folgenden Gründen wegfallen:
- Sie beziehen ein Erwerbseinkommen (brutto), das über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 pro Monat liegt.
- Sie beziehen eine Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung.
- Sie haben eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung.
Weitere Gründe für einen Wegfall der Langzeitversicherungspension finden Sie hier.
Damit Sie Ihre Pension wieder erhalten, informieren Sie uns bitte wenn sich ein relevanter Umstand ändert oder nicht mehr zutrifft!
Rat & Hilfe
zur Langzeitversicherungspension
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie zu allen Fragen rund um die Langzeitversicherungspension. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Ab 1. Jänner 2026 können Sie die Langzeitversicherungspension als Teilpension beantragen. Dabei erhalten Sie einen Teil Ihrer Pension und arbeiten reduziert weiter.
Das könnte Sie auch interessieren
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. September 2025