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Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherung ist Teil der österreichischen Sozialversicherung. Sie sorgt dafür, dass Menschen im Alter, bei dauerhafter Krankheit (geminderte Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit) oder nach Todesfällen finanziell abgesichert sind.
Die wichtigsten Aufgaben der Pensionsversicherung sind:
- Pensionen (z. B. Alterspension, Invaliditätspension, Hinterbliebenenpension)
- Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
Wie und ab wann bin ich pensionsversichert?
Die Pensionsversicherung ist für die meisten erwerbstätigen Menschen grundsätzlich eine Pflichtversicherung (mit Ausnahme z. B. geringfügig Beschäftigter). Sie beginnt, sobald ein Dienstverhältnis aufgenommen wird.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist für die Anmeldung von Arbeiter*innen und Angestellten zuständig und regelt Beginn sowie Ende der Pflichtversicherung. Auch Personen, für die Beiträge von bestimmten Stellen (Bund, AMS etc.) gezahlt werden, sind versichert – z. B. Arbeitslose.
Prinzipien der Pensionsversicherung
- Prinzip der Pflichtversicherung
Alle erwerbstätigen Personen sind grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert – ohne Anmeldung oder Antrag. - Solidaritätsprinzip
Beiträge zur Pensionsversicherung richten sich nach dem Einkommen. Besserverdienende zahlen mehr und unterstützen so Geringverdienende. Alle haben gleichen Zugang zu Leistungen. - Äquivalenzprinzip
Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge. Längere Erwerbszeiten und höheres Einkommen führen zu einer höheren Pension. - Prinzip der Selbstverwaltung
In der Pensionsversicherung wirken Vertreter*innen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an Entscheidungen mit mehr Infos.
Wer finanziert die Pensionen?
Die Pensionen werden u. a. finanziert durch:
- Beiträge der Dienstnehmer*innen
- Beiträge der Dienstgeber*innen
- Beiträge aus Steuermitteln
Die Beiträge zur Pensionsversicherung werden von der Beitragsgrundlage sowie dem Beitragssatz berechnet.
Übersteigt die Summe aller Ausgaben die Einnahmen, trägt der Bund aus allgemeinen Steuermitteln durch einen Bundesbeitrag zur Finanzierung der Pensionsversicherung bei (= Ausfallhaftung).
Wie hoch sind die Beiträge zur Pensionsversicherung?
Insgesamt werden 22,80 % (= Beitragssatz) des monatlichen Brutto-Erwerbseinkommens für die Pensionsversicherung einbehalten. Der Anteil der Arbeitnehmer*innen beträgt 10,25 %, jener der Arbeitgeber*innen 12,55 %.
Von Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze und über der Höchstbeitragsgrundlage sind keine Beiträge zur Pensionsversicherung zu zahlen. Sie haben deshalb keinen Einfluss auf den Anspruch oder die Höhe der Pension.
Vorteile der gesetzlichen Pensionsversicherung
Die gesetzliche Verankerung sorgt für ein stabiles und gerechtes Pensionssystem:
- Keine Riskenauslese
Alle Versicherten genießen den gleichen Schutz – unabhängig von persönlichen Risiken wie Alter oder Gesundheit. - Generationenvertrag
Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die aktuellen Pensionen. - Keine Gewinnorientierung
Im Unterschied zu privaten Anbietern verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht gewinnorientiert.
Welche Pensionsversicherungsträger gibt es?
Die Pensionsversicherung (PV) ist der größte Pensionsversicherungsträger und zuständig für unselbstständige Arbeiter*innen und Angestellte.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): Beamt*innen, Bedienstete der Eisenbahnen und im Bergbau
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Selbstständige und Bauern
Was ist eine freiwillige Pensionsversicherung?
Durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung sind auch Personen, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind – z. B. pflegende Angehörige oder geringfügig Beschäftigte – geschützt.
Es besteht die Möglichkeit einer Selbst- oder Weiterversicherung. Mehr Infos Freiwillige Versicherung
Rechtliche Grundlagen der Pensionsversicherung
Die gesetzliche Pensionsversicherung wird in Österreich durch Bundesgesetze geregelt.
| Gesetz | Berufsgruppe |
|---|---|
Allgemeines Pensionsgesetz | Alle Erwerbstätigen aus allen Berufsgruppen |
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz | unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter*innen, Angestellte und Beschäftigte im Bergbau) |
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz | selbstständig Erwerbstätige (Gewerbetreibende) |
Bauern-Sozialversicherungsgesetz | Bauern (betriebsführende Personen und mitarbeitende Angehörige) |
Das APG ist seit 1. Jänner 2005 in Kraft und regelt die Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen in einem Gesetz. Es gilt für alle Versicherten geboren ab dem 1. Jänner 1955. Für Versicherte geboren bis zum 31. Dezember 1954 gelten die Bestimmungen des ASVG, GSVG und BSVG weiter.
Rat & Hilfe
zu Ihrer Pensionsversicherung
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 05. Dezember 2025