Pensionsversicherung leicht erklärt: Symbol Fragezeichen und Glühbirne

Pensions­versicherung
leicht erklärt

Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung? Ab wann ist man versichert und wer zahlt die Beiträge? Hier erfahren Sie, wie die Pensionsversicherung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und warum das Pensionssystem in Österreich als besonders verlässlich und nachhaltig gilt.


Die öster­reich­ische Sozial­versicher­ung

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Prinzipien der Pensions­­ver­sicher­ung

  1. Prinzip der Pflichtversicherung
    Alle erwerbstätigen Personen sind grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflicht­versichert – ohne Anmeldung oder Antrag.
  2. Solidaritätsprinzip
    Beiträge zur Pensionsversicherung richten sich nach dem Einkommen. Besser­verdienende zahlen mehr und unterstützen so Geringverdienende. Alle haben gleichen Zugang zu Leistungen.
  3. Äquivalenzprinzip
    Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge. Längere Erwerbszeiten und höheres Einkommen führen zu einer höheren Pension.
  4. Prinzip der Selbstverwaltung
    In der Pensionsversicherung wirken Vertreter*innen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an Entscheidungen mit mehr Infos.

Vorteile der gesetz­lichen Pensions­versicherung

Die gesetzliche Verankerung sorgt für ein stabiles und gerechtes Pensionssystem:

  1. Keine Riskenauslese
    Alle Versicherten genießen den gleichen Schutz – unabhängig von persönlichen Risiken wie Alter oder Gesundheit.
  2. Generationenvertrag
    Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die aktuellen Pensionen.
  3. Keine Gewinnorientierung
    Im Unterschied zu privaten Anbietern verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht gewinnorientiert.

Rechtliche Grundlagen der Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung wird in Österreich durch Bundesgesetze geregelt.

GesetzBerufsgruppe

Allgemeines Pensionsgesetz 

APG

Alle Erwerbstätigen aus allen Berufsgruppen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

ASVG

unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter*innen, Angestellte und Beschäftigte im Bergbau)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

GSVG

selbstständig Erwerbstätige (Gewerbetreibende)

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

BSVG

Bauern (betriebsführende Personen und mitarbeitende Angehörige)

Das APG ist seit 1. Jänner 2005 in Kraft und regelt die Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen in einem Gesetz. Es gilt für alle Versicherten geboren ab dem 1. Jänner 1955. Für Versicherte geboren bis zum 31. Dezember 1954 gelten die Bestimmungen des ASVG, GSVG und BSVG weiter. 

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 05. Dezember 2025