Aktuelle Werte für 2025, wie Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen, Aufwertungsfaktoren u. v. m. finden Sie in unserer Broschüre Aktuelle Werte: Neuerungen, Werte und Anpassungen für das Jahr 2025.
Pensionsanpassung 2026: Übersicht
Die Pensionsanpassung 2026 wird ab 1. Jänner 2026 wirksam. Die Höhe der Anpassung richtet sich nach dem monatlichen Brutto- Gesamtpensionseinkommen (GPE).
| GPE 1) | Erhöhung |
|---|---|
| bis € 2.500,00 | 2,7% |
| ab € 2.500,01 | € 67,50 |
1) GPE = Gesamtpensionseinkommen
Wenn Sie mehrere Leistungen beziehen, die zum Gesamtpensionseinkommen zählen werden die Leistungen folgendermaßen erhöht:
- Gesamtpensionseinkommen bis zu € 2.500,00: Erhöhung jeder einzelnen Leistung mit dem Faktor 1,027.
- Gesamtpensionseinkommen ab € 2.500,01: Jede einzelne Leistung wird mit jenem Prozentsatz erhöht, der dem Anteil von € 67,50 am Gesamtpensionseinkommen entspricht.
Wichtige Punkte zur Pensionserhöhung
- Wann bekomme ich die Pensionserhöhung?
Die Pensionen werden ab dem 1. Jänner 2026 erhöht. Da die Pensionen jedoch immer im Nachhinein angewiesen werden, ist die Erhöhung erst am 1. Tag des folgenden Monats auf Ihrem Pensionszahlungsbeleg zu sehen.
- Aliquotierung für erstmalige Pensionserhöhung für Stichtage 2025
Für das Jahr 2026 ist eine anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) vorgesehen. Pensionen mit einem Stichtag ab 1. Jänner 2025 werden bei der erstmaligen Pensionserhöhung im Jänner 2026 mit 50 % des errechneten Erhöhungsbetrages aliquotiert.
Beispiel: Ab Jänner 2026 beträgt die Pensionserhöhung 2,7 %. Hat die*der Pensionist*in einen Stichtag im Jahr 2025, so erhält sie*er eine Pensionserhöhung von 1,35 % anstatt der 2,7 %. Im Folgejahr (2027) wird diese*r Pensionist*in dann die volle Pensionserhöhung für 2027 erhalten.
- Erhöhung Ausgleichszulage, Ausgleichszulagen- und Pensionsbonus
Die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden zum 1. Jänner 2026 um 2,7 % erhöht.
Die Grenzwerte und Höchstbeträge für den Ausgleichszulagenbonus oder Pensionsbonus werden ebenfalls um 2,7 % erhöht.
Weiter Informationen finden Sie auf unserer Seite Ausgleichszulage, Ausgleichszulagen- & Pensionsbonus.
- Was zählt zum Gesamtpensionseinkommen?
Zum Gesamtpensionseinkommen zählen Ihre Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die Sie am 31. Dezember 2025 einen Anspruch hatten.
Als Teil des Gesamtpensionseinkommens zählen auch:
- Alle Leistungen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz BGBI. I Nr. 46/2014
- Ruhe-/Versorgungsbezüge nach dem Bundestheater- und Bundesbahn-Pensionsgesetz
Broschüre
Aktuelle Werte
So wird die Pensionserhöhung berechnet
Damit die Kaufkraft der ausgezahlten Pensionen erhalten bleibt, werden diese ab dem 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem gesetzlich festgesetzten Anpassungsfaktor vervielfacht.
Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert. Bei der Ermittlung des Richtwertes wird die Erhöhung der Verbraucherpreise (= Inflationsrate) vom August des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres herangezogen.
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2026 beträgt 1,027.
- Für Pensionen ab € 2.500,01 gibt es im Jahr 2026 eine abweichende Pensionsanpassung: Sie werden um € 67,50 erhöht.
Rat & Hilfe
zur Pensionsanpassung
Bei Fragen rund um die Pensionsanpassung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung sehr gerne zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 27. Oktober 2025