DRUCKEN

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Bereich der PVA

traffic-sign-38589__340.png

Auf Grund der COVID-19 Situation in Österreich trifft die PVA zum Schutz der Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Maßnahmen, die vorbehaltlich einer anderen Information, bis auf weiteres gelten.

Persönliche Vorsprachen

Unsere Kundencenter und Kompetenzzentren Begutachtung sind für persönliche Vorsprachen geöffnet. Bitte vereinbaren Sie jedenfalls einen Termin über unsere Servicelines (siehe unten). 

Achtung: Im Kompetenzzentrum Begutachtung wird das Tragen einer FFP2-Maske oder einer MNS-Maske aller Anwesenden dringend empfohlen.

Coronapositive Versicherte können nicht untersucht werden.

Wenn Sie nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, suchen Sie bitte nicht das Kompetenzzentrum Begutachtung auf, sondern kontaktieren Sie uns telefonisch wegen eines neuen Termines.

Wir ersuchen Sie jedenfalls, weiterhin unsere telefonischen bzw. digitalen Services zu nützen, sofern dies möglich ist (Kontakte siehe unten). Unterlagen und Schreiben können Sie uns auch weiterhin per Post zukommen lassen bzw. in die Postkästen vor den Kundenservicebereichen einwerfen.

Für persönliche Vorsprachen ersuchen wir Sie, zu Ihrem eigenen Schutz folgende Regelungen zu beachten:

  • Persönliche Vorsprachen in unseren Kundencentern sind grundsätzlich bei vorheriger Terminvereinbarung möglich. Gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen vorab die Dringlichkeit bzw. die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache ab. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt die untenstehenden Telefonnummern (Servicelines) der jeweiligen Landesstellen.
  • Bei persönlichen Vorsprachen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
  • Bei Betreten des Gebäudes bitten wir Sie, Ihre Hände zu desinfizieren. Desinfektionsspender sind in den Kundencentern vorhanden.
  • Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine zur Vorsprache. Sollte es (zB aus medizinischen Gründen oder aufgrund von sprachlichen Barrieren) für den Zweck Ihres Besuchs unumgänglich sein, kann Sie natürlich eine Begleitperson zur Vorsprache oder Begutachtung begleiten.
  • Wir ersuchen Sie, die Termine unbedingt einzuhalten und pünktlich, aber frühestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin bei uns einzutreffen. Sollten Sie selbst oder eine andere Person, mit der Sie in Kontakt standen, in den letzten 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin an Corona erkrankt sein oder entsprechende Krankheitssymptome (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen) aufweisen, bitten wir Sie von einer persönlichen Vorsprache abzusehen.

Die Servicelines der Landesstellen für Terminvereinbarungen stehen Ihnen Montag bis Mittwoch von 7:00 bis 15:30 Uhr, am Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen die jeweilige Landesstelle unter:


WIEN:                                050303 27170 

NIEDERÖSTERREICH:    050303 32170 

BURGENLAND:                050303 33170  

OBERÖSTERREICH:        050303 36170 

STEIERMARK:                  050303 34170 

KÄRNTEN:                        050303 35170 

SALZBURG:                      050303 37170 

TIROL:                               050303 38170 

VORARLBERG:                 050303 39170 

 

Bitte denken Sie daran, dass viele Anfragen auf telefonischem Weg oder via E-Mail erledigt werden können. 

Benützen Sie dafür die Telefonnummer 050303 oder die folgenden E-Mailadressen:

 

WIEN:                                 pva-lsw@pv.at  

NIEDERÖSTERREICH:     pva-lsn@pv.at  

BURGENLAND:                 pva-lsb@pv.at

OBERÖSTERREICH:         pva-lso@pv.at

STEIERMARK:                   pva-lsg@pv.at

KÄRNTEN:                         pva-lsk@pv.at

SALZBURG:                       pva-lss@pv.at

TIROL:                                pva-lst@pv.at

VORARLBERG:                  pva-lsv@pv.at


Alle Anträge und Formulare stehen Ihnen auch online unter www.meinesv.at oder www.pv.at  zur Verfügung. Wenn Sie eine Handysignatur haben, können Sie die Formulare gleich online abschicken. Ansonsten können diese per Mail geschickt werden. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge können auch per Post gesandt werden und müssen nicht persönlich übergeben werden.

Pflegegeldbegutachtungen

Bei Hausbesuchen im Rahmen von Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird das Tragen eines Mundnasenschutzes aller während des Hausbesuchs anwesenden Personen dringend empfohlen.

Gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit zur Eindämmung des Coronavirus

Wenn Sie eine gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit in Zusammenhang mit der Bewältigung des Coronavirus aufnehmen möchten,  fällt die Korridor-, Schwerarbeits- oder vorzeitige Alterspension nicht weg, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.   

Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen die bereits in Pension sind, nicht für Erstgewährungen.

Bei einer ab 11. März 2020 neu aufgenommenen gesundheitsberuflichen Erwerbstätigkeit zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie fällt die Korridor-, Schwerarbeits- oder vorzeitige Alterspension nicht weg. Die Ausnahme von den Wegfallbestimmungen ist zu beantragen und mittels Dienstgeber/innenbestätigung nachzuweisen.

Unter gesundheitsberuflichen Tätigkeiten sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit erbracht werden.
Die Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich auf der Homepage des Sozialministeriums gibt Aufschluss darüber, welche Berufstätigkeiten in Österreich zu den Gesundheitsberufen gehören.

Sprechtage im Inland

In verschiedenen Orten werden Sprechtage abgehalten. Genaue Informationen zu den einzelnen Sprechtagsorten und Telefonnummern zur Terminvereinbarung finden Sie hier

Zuletzt aktualisiert am 08. Mai 2023