Rehabilitation nach einer COVID-Erkrankung
Seit Beginn der Pandemie werden in allen 15 Reha-Zentren, den beiden ambulanten Zentren für Rehabilitation der PVA sowie in zahlreichen Vertragseinrichtungen Patient*innen nach einer akuten COVID-Erkrankung, aber auch mit später einsetzenden Folgeerkrankungen rehabilitiert. Da eine COVID-Erkrankung eine Vielzahl an Folgeschäden verursachen kann, richtet sich die Rehabilitation gezielt nach der jeweiligen, oftmals sehr individuellen Einschränkung. Ob von Atembeschwerden, Depressionen über chronische Müdigkeit bis hin zu Magen-Darmbeschwerden - je nach Erhebung der unterschiedlichen Einschränkungen in den Teilhabebereichen des beruflichen und sozialen Lebens, wird eine Rehabilitation in der betreffenden Indikation bewilligt. Zwei Einrichtungen der PVA haben bisher die größte Anzahl an Patient*innen nach einer COVID-Erkrankung rehabilitiert: die Reha-Zentren in Hochegg und in Weyer. Spezialisiert sind sie auf Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und decken damit ein breites Feld der häufigsten Folgeerkrankungen ab.
Erkrankungen am Stütz- und Bewegungsapparat
Rehabilitationszentrum Bad Aussee
Rehabilitationszentrum Bad Hofgastein
Rehabilitationszentrum Bad Ischl
Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach
Rehabilitationszentrum Gröbming
Rehabilitationszentrum Laab im Walde
Rehabilitationszentrum Saalfelden
Neurologische Erkrankungen
Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach
Rehabilitationszentrum Gröbming
Rehabilitationszentrum Großgmain
Rehabilitationszentrum Laab im Walde
Herz- Kreislauferkrankungen
Rehabilitationszentrum Bad Tatzmannsdorf
Rehabilitationszentrum Felbring
Rehabilitationszentrum Großgmain
Rehabilitationszentrum Hochegg
Rehabilitationszentrum Saalfelden
Rehabilitationszentrum St. Radegund
Stoffwechselerkrankungen
Atemwegserkrankungen
Rehabilitationszentrum Hochegg
Erkrankungen des Verdauungstraktes
Rehabilitationszentrum Bad Aussee
Onkologische Erkrankungen
Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach
Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Virus
Um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus möglichst zu vermeiden und das Risiko für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren, gelten strenge Sicherheitsregeln wie Testungen, das Tragen von FFP2-Masken (oder einer Maske mit gleichwertig genormtem Standard) und das Einhalten des Schutzabstandes.
Besucherinnen und Besucher dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen (Abstand etc.) ausschließlich an den dafür definierten Begegnungszonen empfangen werden.
Wir weisen darauf hin, dass für Besucherinnen und Besucher während des Aufenthaltes in der Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit gleichwertig genormtem Standard) gilt.
Besuche für Patientinnen und Patienten auf der Pflegestation sind nur nach ärztlicher Freigabe möglich.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption. Wir sind Ihnen gerne behilflich!