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© Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung TRAPEZ Transparente Pensionszukunft
Wann habe ich Anspruch auf eine Alterspension?
Die Alterspension ersetzt einen Teil des Erwerbseinkommens, wenn Sie aufgrund Ihres Alters aus dem Arbeitsleben ausscheiden und bietet finanzielle Sicherheit und Lebensqualität im Ruhestand.
Für den Anspruch auf eine Alterspension müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen das Regelpensionsalter erreicht haben.
- Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen.
Ab wann kann ich in Pension gehen?
Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre.
Seit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Für die Geburtsjahrgänge 1964–1968 steigt es alle 6 Monate um ein halbes Jahr. Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen. Übersicht Frauenpensionsalter
Tipp: Berechnen Sie Ihren frühestmöglichen Pensionsantritt ganz einfach mit unserem Rechner.
Wie viele Versicherungsmonate brauche ich?
Um eine Alterspension zu erhalten, muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen. Außerdem müssen Sie eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben.
Für ab 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) erworben haben.
- Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (= 7 Jahre) erwerbstätig gewesen sein. Es gelten auch folgende Zeiten:
- Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
- Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege von nahen Angehörigen
- Familienhospizkarenz
- Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld
Wie wird die Höhe der Alterspension berechnet?
Während Ihres Arbeitslebens werden in Ihrem persönlichen Pensionskonto alle Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen gespeichert. Daraus wird jährlich eine Teilgutschrift für die spätere Pension berechnet, die bis zum Pensionsantritt automatisch aufgewertet wird.
Die Grundlage für die Berechnung ist die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionkonto aufscheint. Dieser Wert geteilt durch 14 ergibt Ihre monatliche Pensionshöhe (brutto) ohne Zuschläge. Mehr Infos Pensionshöhe
Tipp: Klären Sie frühzeitig Ihre Ansprüche! Sie können den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos jederzeit online abfragen. Mit dem Pensionskontorechner können Sie Ihre voraussichtliche Pension berechnen.
Pensionsantrag
für die Alterspension
Um Ihre Alterspension zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Pensionsaufschub: Zuschläge für späteren Antritt
Sie haben zwar das notwendige Alter erreicht und auch die erforderlichen Jahre gearbeitet, möchten Ihre Pension aber noch nicht in Anspruch nehmen?
Wenn Sie freiwillig später in Pension gehen, erhalten Sie einen Bonus (Zuschlag) zur Alterspension in der Höhe von 5,1 % pro Jahr. Sie können Ihre Alterspension maximal drei Jahre aufschieben und so um bis zu 15,3 % erhöhen.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Dazuverdienen in der Alterspension
Wenn Sie eine Alterspension beziehen, können Sie trotzdem arbeiten gehen. Ob Sie eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung annehmen, können Sie selbst entscheiden. Es gibt keine Zuverdienstgrenze.
Für die neben dem Bezug einer Alterspension geleisteten Pensionsbeiträge erhalten Sie einen besonderen Höherversicherungsbetrag zur Pension und damit eine höhere Pension.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Rat & Hilfe
zur Alterspension
Für Fragen rund um Ihre Alterspension stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Häufige Fragen zur Alterspension
Hier finden Sie weitere Informationen
Die Broschüre Frauen und Pensionen des Bundeskanzleramts liefert kompakte Informationen und zeigt anhand von Beispielen auf, wie Frauen die eigene Pension schon im Arbeitsleben absichern können.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 16. Juli 2025