Älteres Paar füllt Pensionsantrag für die Alterspension aus

Ihre Alterspension:
Anspruch & Antragstellung

Ab wann kann ich in Pension gehen? Wie viele Versicherungszeiten sind erforderlich? Und darf ich während der Pension noch arbeiten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen – von Anspruch bis Zuverdienst. Für eine optimale Planung Ihrer Alterspension.

Video: Finanzielle Absicherung im Alter

Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden und dass Sie die Daten­schutz­erklärung gelesen haben.

© Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung TRAPEZ Transparente Pensionszukunft

Wann habe ich Anspruch auf eine Alters­pension?

Die Alterspension ersetzt einen Teil des Erwerbseinkommens, wenn Sie aufgrund Ihres Alters aus dem Arbeitsleben ausscheiden und bietet finanzielle Sicherheit und Lebensqualität im Ruhestand.

Für den Anspruch auf eine Alterspension müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie müssen das  Regelpensionsalter erreicht haben.
  2. Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen.

Ab wann kann ich in Pension gehen?

Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre

Seit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

Für die Geburtsjahrgänge 1964–1968 steigt es alle 6 Monate um ein halbes Jahr. Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen. Übersicht Frauenpensionsalter

Tipp: Berechnen Sie Ihren frühestmöglichen Pensionsantritt ganz einfach mit unserem Rechner.

Wie viele Versicherungs­monate brauche ich?

Um eine Alterspension zu erhalten, muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen. Außerdem müssen Sie eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben.

Für ab 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten folgende Voraussetzungen:

Wie wird die Höhe der Alterspension berechnet?

Während Ihres Arbeitslebens werden in Ihrem persönlichen Pensions­konto alle Ver­sicher­ungs­zeiten und Bei­trags­grund­lagen gespeichert. Daraus wird jährlich eine Teil­gut­schrift für die spätere Pension berechnet, die bis zum Pensionsantritt automatisch aufgewertet wird.

Die Grundlage für die Berechnung ist die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionkonto aufscheint. Dieser Wert geteilt durch 14 ergibt Ihre monatliche Pensionshöhe (brutto) ohne Zuschläge. Mehr Infos Pensionshöhe 

Tipp: Klären Sie frühzeitig Ihre Ansprüche! Sie können den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos jederzeit online abfragen. Mit dem Pensions­konto­rechner können Sie Ihre voraussichtliche Pension berechnen.

Pensionsaufschub: Zuschläge für späteren Antritt

Sie haben zwar das notwendige Alter erreicht und auch die erforderlichen Jahre gearbeitet, möchten Ihre Pension aber noch nicht in Anspruch nehmen?

Wenn Sie freiwillig später in Pension gehen, erhalten Sie einen Bonus (Zuschlag) zur Alterspension in der Höhe von 5,1 % pro Jahr. Sie können Ihre Alterspension maximal drei Jahre aufschieben und so um bis zu 15,3 % erhöhen.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Dazuverdienen in der Alterspension

Wenn Sie eine Alterspension beziehen, können Sie trotzdem arbeiten gehen. Ob Sie eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung annehmen, können Sie selbst entscheiden. Es gibt keine Zuverdienstgrenze.

Für die neben dem Bezug einer Alterspension geleisteten Pensionsbeiträge erhalten Sie einen besonderen Höherversicherungs­betrag zur Pension und damit eine höhere Pension.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Häufige Fragen zur Alterspension

Hier finden Sie weitere Informationen

Die Broschüre Frauen und Pensionen des Bundeskanzleramts liefert kompakte Informationen und zeigt anhand von Beispielen auf, wie Frauen die eigene Pension schon im Arbeitsleben absichern können.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 16. Juli 2025