Älterer Mann in Korridorpension sitzt auf Couch und liest entspannt auf Tablet

Früher in Pension mit der
Korridorpension

Möchten Sie früher in Pension gehen und wissen, ob die Korridorpension für Sie in Frage kommt? Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und zeigen, wie sich Abschläge finanziell auswirken. So können Sie Ihre Pensionsentscheidung sicher und gut informiert treffen.

Was ist die Korridorpension?

Die Korridorpension ermöglicht bei einer langen Versicherungsdauer einen vorzeitigen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.

Was ändert sich ab 2026?

Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, ändern sich mit 1. Jänner 2026 die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Korridorpension:

  • Das frühestmögliche Antrittsalter wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre ange­ho­ben.
  • Auch die erforderlichen Versicherungs­monate steigen schrittweise – von 480 auf 504 Monate

Voraussetzungen: Was gilt für wen?

Für alle gilt: Am Stichtag dürfen Sie grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit ausüben, bei der das Einkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2025 : EUR 551,10) liegt.

Anhebung Alter & Versicher­ungs­monate

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters und der erforderlichen Versicherungsmonate für die Korridorpension erfolgt ab 2026 in 2-Monats-Schritten pro Quartal – abhängig vom Geburts­datum.

Für ab 1. Oktober 1966 geborene Personen gilt: Pensionsantritt mit 63 Jahren und 504 Versicherungsmonaten.

GeburtsdatumAlterVersicherungsmonate

vor 1.1.1964

62 Jahre
480

1.1.1964 – 31.3.1964

62 Jahre + 2 Monate

482

1.4.1964 – 30.6.1964

62 Jahre + 4 Monate

484

1.7.1964 – 30.9.1964

62 Jahre + 6 Monate

486

1.10.1964 – 31.12.1964

62 Jahre + 8 Monate

488

1.1.1965 – 31.3.1965

62 Jahre + 10 Monate

490

1.4.1965 – 30.6.1965

63 Jahre

492

1.7.1965 – 30.9.1965

63 Jahre

494

1.10.1965 – 31.12.1965

63 Jahre

496

1.1.1966 – 31.3.1966

63 Jahre

498

1.4.1966 – 30.6.1966

63 Jahre

500

1.7.1966 – 30.9.1966

63 Jahre

502

ab 1.10.1966

63 Jahre

504

Hinweis: Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen gelten Schutzbestimmungen.

Höhe der Abschläge bei der Korridorpension

Bei der Berechnung der Korridorpension wird für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, ein Abschlag von 0,425 % berechnet; das sind pro Jahr 5,1 % weniger Pension.

Hinweis: Je später Sie die Korridorpension beanspruchen, desto höher wird Ihre Pension, da weniger Abschläge berechnet werden.

So unterscheidet sich die Korridorpension

Die Korridorpension und andere vorzeitige Alterspensionen unterscheiden sich in den Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionshöhe. Lassen Sie sich von der Pensionsversicherung individuell beraten, welche Art der Pension für Sie in Frage kommt.

Korridorpension vs. Langzeit­versicherungs­pension

Die Langzeitversicherungspension ist frühestens ab 62 Jahren möglich, erfordert jedoch 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Das Gesetz sieht mit einem Abschlag von 4,2 % pro Jahr außerdem eine günstigere Berechnung vor.

Korridorpension vs. Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension

Die  Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeits­pension kann bei verminderter Arbeitsfähigkeit beantragt werden, auch wenn die Voraussetzungen für die Korridorpension erfüllt sind.

Der Abschlag beträgt maximal 13,8 % und Monate können hinzugerechnet werden. Ab dem Regelpensionsalter kann die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension auf Antrag umgewandelt und neu berechnet werden, während bei der Korridorpension die Abschläge dauerhaft bleiben.

Korridorpension und Altersteilzeit

Für alle, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen (62 Jahre & 480 Versicherungsmonate), wenn eine abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung vor dem 1. April 2025 wirksam geworden ist. 

Korridorpension und Arbeitslosengeld

Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS).

Häufige Fragen zur Korridorpension neu

Weitere häufige Fragen zur Korridorpension neu finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und wie Sie das Altersteilzeitgeld beantragen können.

Altersteilzeitgeld

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. Juli 2025