Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unserer Broschüre Korridorpension.
Hinweis: Die aktuelle Gesetzesänderung zum Jänner 2026 ist darin noch nicht enthalten.
Die Korridorpension ermöglicht bei einer langen Versicherungsdauer einen vorzeitigen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, ändern sich mit 1. Jänner 2026 die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Korridorpension:
Um eine Korridorpension zu erhalten, müssen Sie 62 Jahre alt sein und mindestens 480 Versicherungsmonate (= 40 Jahre) erworben haben.
Für Frauen ist die Korridorpension nicht relevant, da für sie vorher die Möglichkeit besteht, eine Alterspension in Anspruch zu nehmen.
Ab dem 1. Jänner 2026 wird das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 Monate (= 42 Jahre).
Die Erhöhung erfolgt quartalsweise um je 2 Monate, abhängig vom Geburtsdatum. Prüfen Sie Ihr Geburtsdatum in der Tabelle, um Ihre persönliche Anspruchsregelung zu sehen.
Für Frauen kommt die Korridorpension erst ab Jänner 2030 in Betracht. Bis dahin können Frauen schon vor dem 63. Lebensjahr in die Alterspension gehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen (62 Jahre, 480 Versicherungsmonate) gelten weiter, wenn
Für alle gilt: Am Stichtag dürfen Sie grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit ausüben, bei der das Einkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2025 : EUR 551,10) liegt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unserer Broschüre Korridorpension.
Hinweis: Die aktuelle Gesetzesänderung zum Jänner 2026 ist darin noch nicht enthalten.
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters und der erforderlichen Versicherungsmonate für die Korridorpension erfolgt ab 2026 in 2-Monats-Schritten pro Quartal – abhängig vom Geburtsdatum.
Für ab 1. Oktober 1966 geborene Personen gilt: Pensionsantritt mit 63 Jahren und 504 Versicherungsmonaten.
Geburtsdatum | Alter | Versicherungsmonate |
vor 1.1.1964 | 62 Jahre | 480 |
1.1.1964 – 31.3.1964 | 62 Jahre + 2 Monate | 482 |
1.4.1964 – 30.6.1964 | 62 Jahre + 4 Monate | 484 |
1.7.1964 – 30.9.1964 | 62 Jahre + 6 Monate | 486 |
1.10.1964 – 31.12.1964 | 62 Jahre + 8 Monate | 488 |
1.1.1965 – 31.3.1965 | 62 Jahre + 10 Monate | 490 |
1.4.1965 – 30.6.1965 | 63 Jahre | 492 |
1.7.1965 – 30.9.1965 | 63 Jahre | 494 |
1.10.1965 – 31.12.1965 | 63 Jahre | 496 |
1.1.1966 – 31.3.1966 | 63 Jahre | 498 |
1.4.1966 – 30.6.1966 | 63 Jahre | 500 |
1.7.1966 – 30.9.1966 | 63 Jahre | 502 |
ab 1.10.1966 | 63 Jahre | 504 |
Hinweis: Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen gelten Schutzbestimmungen.
Bei der Berechnung der Korridorpension wird für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, ein Abschlag von 0,425 % berechnet; das sind pro Jahr 5,1 % weniger Pension.
Hinweis: Je später Sie die Korridorpension beanspruchen, desto höher wird Ihre Pension, da weniger Abschläge berechnet werden.
Um Ihre Korridorpension zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Die Korridorpension und andere vorzeitige Alterspensionen unterscheiden sich in den Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionshöhe. Lassen Sie sich von der Pensionsversicherung individuell beraten, welche Art der Pension für Sie in Frage kommt.
Die Langzeitversicherungspension ist frühestens ab 62 Jahren möglich, erfordert jedoch 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Das Gesetz sieht mit einem Abschlag von 4,2 % pro Jahr außerdem eine günstigere Berechnung vor.
Die Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension kann bei verminderter Arbeitsfähigkeit beantragt werden, auch wenn die Voraussetzungen für die Korridorpension erfüllt sind.
Der Abschlag beträgt maximal 13,8 % und Monate können hinzugerechnet werden. Ab dem Regelpensionsalter kann die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension auf Antrag umgewandelt und neu berechnet werden, während bei der Korridorpension die Abschläge dauerhaft bleiben.
Sie möchten wissen, ob die Korridorpension für Sie geeignet ist? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Für alle, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen (62 Jahre & 480 Versicherungsmonate), wenn eine abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung vor dem 1. April 2025 wirksam geworden ist.
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS).
Weitere häufige Fragen zur Korridorpension neu finden Sie hier.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und wie Sie das Altersteilzeitgeld beantragen können.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 04. Juli 2025
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