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Pensionsversicherungsanstalt
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Gerichtsstand Wien
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Die Pensionsversicherungsanstalt ist ein Sozialversicherungsträger und eine Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 32 ASVG).
Als größter Versicherungsträger verwaltet und gewährt sie Pensionen für unselbstständige Arbeiter*innen und Angestellte in Österreich. Pensionsversicherung Österreich
Aufsichtsbehörde
Die österreichische Sozialversicherung unterliegt der Aufsicht des Bundes. Aufsichtsbehörde ist das Sozialministerium.
Inklusive Sprache
Die Pensionsversicherungsanstalt legt großen Wert auf Gleichbehandlung – auch in der Sprache. Deshalb verwenden wir das Gendersternchen*, um alle Geschlechter sichtbar und respektvoll anzusprechen.
Wichtiger Hinweis: Wenn in den Texten von Ehepartner*innen die Rede ist, beziehen sich die Aussagen grundsätzlich auch auf eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partner*innen.
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