DRUCKEN

Änderungen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes


Mit einer Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes (LWA-G) wurde eine Sonderzuwendung für Kinder in der Höhe von EUR 60,00 pro Monat beschlossen.

Diese Sonderzuwendung können unter anderem auch Bezieher*innen einer Ausgleichszulage erhalten, wenn eine Richtsatzerhöhung für Kinder berücksichtigt wird.

Die Abwicklung und Auszahlung der Sonderzuwendung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter folgender Hotline der Buchhaltungsagentur des Bundes: 05-0506-859859

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2023