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Wie errechnet sich die Waisenpension?


Eine Waisenpension wird immer von einer 60-prozentigen Witwen(Witwer)pension abgeleitet.

Die Waisenpension beträgt für jedes

einfach verwaiste Kind 40 Prozent
doppelt verwaiste Kind 60 Prozent

dieser Witwen(Witwer)pension.

Zuletzt aktualisiert am 02. Februar 2023