Am 22. Oktober 2024 wurde zwischen Österreich und Serbien für den Bereich der Pensionsversicherung eine bilaterale Vereinbarung bezüglich des sicheren elektronischen Datenaustausches von Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Die bilaterale Vereinbarung wird zukünftig das Verfahren für die Feststellung der Höhe und die Auszahlung der Pensionen für die Kund*innen vereinfachen und beschleunigen.
Die technische und praktische Umsetzung des elektronischen Datenaustausches wird im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die in Serbien wohnhaften Pensionist*innen müssen daher im Jahr 2026 weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen, damit die österreichische Pension nach Serbien ausgezahlt wird. Ab dem Jahr 2027 wird dann für in Serbien wohnhafte österreichische Pensionsbezieher*innen, sofern sie eine österreichische Pension und eine serbische Rente beziehen keine Vorlage mehr erforderlich sein.
Am 29. Oktober 2024 wurde zwischen Österreich und Bosnien und Herzegowina für den Bereich der Pensionsversicherung eine bilaterale Vereinbarung bezüglich des sicheren elektronischen Datenaustausches von Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Die bilaterale Vereinbarung wird zukünftig das Verfahren für die Feststellung der Höhe und die Auszahlung der Pensionen für die Kund*innen vereinfachen und beschleunigen.
Die technische und praktische Umsetzung des elektronischen Datenaustausches wird im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die in Bosnien und Herzegowina wohnhaften Pensionist*innen müssen daher im Jahr 2026 weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen, damit die österreichische Pension nach Bosnien und Herzegowina ausgezahlt wird. Ab dem Jahr 2027 wird dann für in Bosnien und Herzegowina wohnhafte österreichische Pensionsbezieher*innen, sofern sie eine österreichische Pension und eine Rente aus Bosnien und Herzegowina beziehen keine Vorlage mehr erforderlich sein.
Am 19. Dezember 2024 wurde zwischen Österreich und Tschechien für den Bereich der Pensionsversicherung eine bilaterale Vereinbarung bezüglich des sicheren elektronischen Datenaustausches von Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Die bilaterale Vereinbarung wird zukünftig das Verfahren für die Feststellung der Höhe und die Auszahlung der Pensionen für die Kund*innen vereinfachen und beschleunigen.
Die technische und praktische Umsetzung des elektronischen Datenaustausches wird im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die in Tschechien wohnhaften Pensionist*innen müssen daher im Jahr 2026 weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen, damit die österreichische Pension nach Tschechien ausgezahlt wird. Ab dem Jahr 2027 wird dann für in Tschechien wohnhafte österreichische Pensionsbezieher*innen, sofern sie eine österreichische Pension und eine tschechische Rente beziehen keine Vorlage mehr erforderlich sein.