Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2021
Für das Jahr 2021 erfolgt, abhängig vom monatlichen Gesamtpensionseinkommen (brutto), eine abgestufte Pensionserhöhung:
bis EUR 1.000,00 | 3,5 % |
von EUR 1.000,01 bis EUR 1.400,00 linear abgestuft von | 3,5 % bis 1,5 % |
von EUR 1.400,01 bis EUR 2.333,00 | 1,5 % |
ab EUR 2.333,01 ein Fixbetrag von | EUR 35,00 |
Zum Gesamtpensionseinkommen zählen die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die nach den am 31. Dezember 2020 in Geltung stehenden Vorschriften Anspruch besteht.
Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2021
für Alleinstehende | EUR 1.000,48 |
für Ehepaare *) | EUR 1.578,36 |
*) gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft
für Witwen/Witwer, für hinterbliebene eingetragene Partner/innen |
EUR 1.000,48 |
für Halbwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 367,98 |
für Vollwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 552,53 |
für Halbwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 653,91 |
für Vollwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 1.000,48 |
Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt,
- ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder
- ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.
Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus | Grenzwert |
Alleinstehende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 151,50. | EUR 1.113,48 |
Alleinstehende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 389,20. | EUR 1.339,99 |
Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt lebende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 388,78. | EUR 1.808,73 |
Pensionsanpassung
Die Pensionen aus der Pensionsversicherung
werden grundsätzlich jährlich angepasst. Bei der Ermittlung des
Anpassungsfaktors wird die Erhöhung der Verbraucherpreise
(Inflationsrate) berücksichtigt.
Den Prozentsatz für die Pensionserhöhung legt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest.