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Klarstellung zur Pensionsberechnung 2022


Ökosoziale Steuerreform 2022

Derzeit kommt es zu einem verstärkten Aufkommen von Anfragen beim Telefonischen Kundenservice der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Viele Pensionist*innen vermuten eine falsche Berechnung ihrer Pension. Grund dafür ist die Herabsetzung der Lohn- und Einkommenssteuer in der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent, die jedoch erst mit 1. Juli 2022 erfolgt. Für das gesamte Jahr 2022 – bereits ab 1. Jänner 2022 – wird daher ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent zur Anwendung kommen.

In einer sogenannten Aufrollung wird die Steuer rückwirkend ab 1. Jänner 2022 neu berechnet. Diese Aufrollung soll laut Gesetz so rasch wie möglich erfolgen, spätestens jedoch bis 31. Mai 2022.

In der ökosozialen Steuerreform 2022 ist auch die Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages von EUR 600,00 auf EUR 825,00 und des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages von EUR 964,00 auf EUR 1.214,00 vorgesehen. Die Erhöhung der SV-Rückerstattung wird im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2021 von der Finanzverwaltung berücksichtigt. Die Anhebung des (erhöhten) Pensionistenabsetzbetrages wird ab 1. Jänner 2022 ebenfalls im Rahmen der Aufrollung – spätestens bis 31. Mai 2022 – durch die PVA berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am 09. März 2022