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Information zu aktuellen Einmalzahlungen zur Augustpension


Mit der Pensionszahlung für August wurden seitens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zusätzlich die „Außerordentliche Einmalzahlung“ und der „Teuerungsausgleich August 2022“ mit 1. September 2022 zur Auszahlung gebracht. Grundlage für diese Einmalzahlungen ist eines der Teuerungspakete der Bundesregierung.

Die „Außerordentliche Einmalzahlung“ gebührt damit allen Pensionsbezieher*innen, wenn im August 2022:

  • Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen besteht und
  • der gewöhnliche Aufenthalt
    o im Inland,
    o in einem EU- bzw. EWR - Staat
    o in der Schweiz,
    o im Vereinigten Königreich oder
    o in einem Vertragsstaat (ohne Ausschluss des Exports von Einmalzahlungen im Abkommen) liegt und
  • ein Gesamtpensionseinkommen von bis zu EUR 2250,00 vorliegt.

Beträgt das monatliche Gesamtpensionseinkommen (Summe aller Pensionen aus der österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherung) einer Person

  • bis 960,00 Euro gebührt die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 14,2 % des Gesamtpensionseinkommens
  • ab EUR 960,01 bis 1199,99 Euro, gebührt die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 14,2 % bis 41,67 % des Gesamtpensionseinkommens linear ansteigend;
  •  ab 1200,00 bis 1799,99 Euro, gebührt die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro (Fixbetrag);
  • ab 1800,00 bis 2250,00 Euro, gebührt die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 27,77 % bis 0,00 % des Gesamtpensionseinkommens linear absinkend;
  • mehr als 2250,00 Euro, gebührt keine außerordentliche Einmalzahlung.

Die jeweilige Höhe der Außerordentlichen Einmalzahlung unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und stellt kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen dar (brutto für netto).

Der „Teuerungsausgleich August 2022“ hingegen gebührt allen Personen, die im Juni 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Ausgleichzulage oder Übergangsgeld oder Krankengeld oder Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld hatten. Die Höhe beträgt dabei 300 Euro pro Person.


Was am Pensionsauszahlungsbeleg zu sehen ist

Die verschiedenen Anweisungen sind unterschiedlich gekennzeichnet. Die „Außerordentliche Einmalzahlung“ scheint mit „EINMALIGXXX,XX“ und der „Teuerungsausgleich August 2022“ scheint mit „TEUERUNG300,00“ auf dem Zahlungsbeleg auf.


Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus nicht von PVA

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus zur Auszahlung gebracht. Pensionist*innen erhalten diese beiden Boni grundsätzlich auf das Konto, auf das auch die Pension angewiesen wird. Die PVA ist hier weder für die Administration noch die Auszahlung zuständig.

Zuletzt aktualisiert am 02. September 2022