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Angehörigenbonus


Hände © istockphoto/Pornpal Khunatorn

Der Angehörigenbonus dient als finanzielle Unterstützung für die Pflege in der Familie.

Voraussetzungen und Höhe

Der Angehörigenbonus gebührt Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen

  • automatisch bei Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes
  • auf Antrag, wenn keine Selbst- oder Weiterversicherung besteht, sofern die Pflege des Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 in häuslicher Umgebung bereits seit mindestens einem Jahr erfolgt und das monatliche Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.500 Euro betrug.

Der Angehörigenbonus beträgt monatlich 125 Euro. Er gebührt frühestens ab 1. Juli 2023.

Auszahlung

Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Er gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch Personen, die mehrere Angehörige gleichzeitig pflegen, können den Angehörigenbonus nur einmal erhalten.


Mehr Informationen zum Angehörigenbonus finden Sie hier. (PDF, 211 KB)

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2024