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Angehörigenbonus

Hände © istockphoto.com/PeopleImages

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich 125 Euro.

Die Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt seit Dezember 2023.

Eine Anpassung des Angehörigenbonus erfolgt erstmals ab 1. Jänner 2025. Im Kalenderjahr 2024 gebührt daher der Angehörigenbonus in unveränderter Höhe.

Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier (PDF, 423 KB).

Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier:

Informationen zum Angehörigenbonus (PDF, 63 KB)

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2024